NEBENKOSTENÜBERSICHT

Welcher Ablauf besteht und mit welchen Nebenkosten muss ich rechnen,

  • wenn ich den Auftrag für die Vermittlung meiner Immobilie zum Verkauf / zur Vermietung erteilen möchte?
  • wenn ich den Auftrag für die Suche nach einer Immobilie zu kaufen / zu mieten erteilen möchte?

Welcher Ablauf besteht und mit welchen Nebenkosten muss ich rechnen,

  • wenn ich eine vom Immobilienmakler angebotene / vermittelte Immobilie kaufen möchte?
  • wenn ich eine vom Immobilienmakler angebotene / vermittelte Immobilie mieten möchte?

Als Konsument beachten Sie bitte:

Mit 13. Juni 2014 ist in Österreich das "Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" (VRUG) in Kraft getreten. Mit davon umfasst ist das "Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz" (FAGG). Seit diesem Zeitpunkt sind für Geschäfte mit Verbrauchern außerhalb der Geschäftsräume entsprechende Maßnahmen und Abläufe vorgegeben, die auch unser Büro entsprechend erfüllt.

Als Wohnungssuchender beachten Sie bitte:

Seit 1. Juli 2023 gilt das Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen für alle ab dem 1. Juli 2023 abgeschlossenen Maklerverträge. Für alle seitdem abgeschlossenen Maklerverträge (Vermittlungsaufträge) für Wohnungsmieten soll somit die Provision des Maklers grundsätzlich der Vertragsteil zahlen, der als erster Auftraggeber die Leistung des Maklers veranlasst hat.

Ist der Wohnungssuchende der erste Auftraggeber des Maklers und erteilt diesem den Suchauftrag für eine entsprechende Immobilie (für die der Makler vor Abschluss des Suchauftrages noch nicht mit der Vermittlung beauftragt war, inseriert oder beworben hat) ist vom Wohnungssuchenden als Erstauftraggeber eine abhängig von der Mietvertragsdauer entsprechende Provision zu bezahlen.

Nachfolgend ersehen Sie diverse aktuelle Formulare zum möglichen Download.
Kontaktieren Sie uns 
gerne zur weiteren Erläuterung und für die Beantwortung Ihrer Fragen.

KAUF - VERKAUF

MIETE - VERMIETUNG / PACHT