INFORMATIONEN

Mag. Iris Germ Immobilien hat Ihnen auf dieser Seite allerlei Wissenswertes, nützliche Informationen und Tipps sowie Folder und Formulare zu diversen Themen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf, beziehungsweise der Miete und Vermietung einer Immobilie zusammengestellt. Die Übersicht dazu finden Sie in diesem Menüpunkt.

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Leistungen ein Immobilienmakler erbringt, wenn er eine Immobilie vermittelt und mit welchen Nebenkosten insgesamt zu rechnen ist, wenn Sie eine Immobilie verkaufen / kaufen oder mieten / vermieten möchten. Haben Sie übrigens schon einmal von der Immobiliencard gehört – dem Berufsausweis eines zertifizierten Immobilienmaklers - und wissen Sie, was diese bedeutet? Was ist ein Energieausweis und wann benötige ich einen? …

Hier erfahren Sie mehr zu diesen und weiteren Themen. Diverse Formulare stehen nachfolgend zum Download  bereit und Links führen Sie zu Informationen auf weiteren ausgewählten Seiten.

Die Formulare und Folder der WKO und unserer Fachgruppe - wie beispielsweise zu „Nebenkosten Kauf/Verkauf“, „NebenkostenMiete/Vermietung“, Unterlagen gemäß FAGG, Ratgeber zu Kauf und Verkauf und zum Energieausweis - finden Sie den jeweiligen Themen zugeordnet.

Wir möchten für Sie mit unserem Service aber auch noch einen Schritt weiter gehen. Weitere nützliche Informationen, Tipps und Links zu Bereichen wie Vertragserrichtung / Beratung / Recht, zum Thema Umzug, zu Finanzierung, Förderungen, Bauleistungen und Versicherung sowie einzelne ausgewählte Anbieter unseres Netzwerkes finden Sie auf unsere Seite Netzwerk.

Gerne steht Ihnen Mag. Iris Germ bei diversen weiteren Fragen zur Vermittlung Ihrer Immobilie persönlich zu Verfügung.

Kontaktieren und profitieren Sie!

INFORMATIONEN

Mag. Iris Germ Immobilien hat Ihnen auf dieser Seite allerlei Wissenswertes, nützliche Informationen und Tipps sowie Folder und Formulare zu diversen Themen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf, beziehungsweise der Miete und Vermietung einer Immobilie zusammengestellt. Die Übersicht dazu finden Sie in diesem Menüpunkt.

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Leistungen ein Immobilienmakler erbringt, wenn er eine Immobilie vermittelt und mit welchen Nebenkosten insgesamt zu rechnen ist, wenn Sie eine Immobilie verkaufen / kaufen oder mieten / vermieten möchten. Haben Sie übrigens schon von der Immobiliencard – dem Berufsausweis eines zertifizierten Immobilienmaklers - gehört und wissen Sie, was diese bedeutet? Was ist ein Energieausweis und wann benötige ich einen? …

Hier erfahren Sie mehr zu diesen und weiteren Themen. Diverse Formulare stehen nachfolgend zum Download  bereit und Links führen Sie zu Informationen auf weiteren ausgewählten Seiten. Die Formulare und Folder der WKO und unserer Fachgruppe - wie beispielsweise zu „Nebenkosten Kauf/Verkauf“, „NebenkostenMiete/Vermietung“, Unterlagen gemäß FAGG, Ratgeber zu Kauf und Verkauf und zum Energieausweis - finden Sie den jeweiligen Themen zugeordnet.

Wir möchten für Sie mit unserem Service aber auch noch einen Schritt weiter gehen. Weitere nützliche Informationen, Tipps und Links zu Bereichen wie Vertragserrichtung / Beratung / Recht, zum Thema Umzug, zu Finanzierung, Förderungen, Bauleistungen und Versicherung sowie einzelne ausgewählte Anbieter unseres Netzwerkes finden Sie auf unsere Seite Netzwerk.

Gerne steht Ihnen Mag. Iris Germ bei diversen weiteren Fragen zur Vermittlung Ihrer Immobilie persönlich zu Verfügung.

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GEBÜHREN MIETVERTRAG

Schriftliche Mietverträge und deren Verlängerung unterliegen der Gebührenpflicht
Verträge über die Miete von Wohnräumen (Miete zu Wohnzecken) sind jedoch gemäß § 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 Gebührengesetz seit 11. November 2017 gebührenfrei.

Vermieter sind verpflichtet, die Gebühr von Mietverträgen selbst zu berechnen und innerhalb der Frist an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel abzuführen, sowie eine Anmeldung über das Rechtsgeschäft (mit Formular "Geb1-EDV BMF") zu übermitteln.

Nachfolgend finden Sie Links zu nützlichen Informationen und zu den Finanzamt-Formularen.

GrESt und ImmoESt

Der Erwerb von inländischen Liegenschaften unterliegt der Grunderwerbsteuer.
Von welchem Wert wird die GrESt bemessen, wie hoch ist der Steuersatz und wann entsteht die Steuerschuld?  Gibt es Befreiungen?
Wichtige Informationen und Details zur Grunderwerbsteuer finden Sie unter dem Link zum Bundesministerium für Finanzen bmf.gv.at

Seit dem 1. April 2012 unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von privaten Immobilien grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht. 
Beim Immobilienverkauf fällt daher grundsätzlich Immobilienertragsteuer an.
Von welchem Wert wird die ImmoESt bemessen und wie hoch ist der Steuersatz?  Gibt es Befreiungen von der Besteuerung, die ich geltend machen kann (Hauptwohnsitz, selbst hergestelltes Gebäude)?Wichtige Informationen und Details zur Immobilienertragsteuer finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen bmf.gv.at

NEBENKOSTENÜBERSICHT

Welcher Ablauf besteht und mit welchen Nebenkosten muss ich rechnen,

  • wenn ich den Auftrag für die Vermittlung meiner Immobilie zum Verkauf / zur Vermietung erteilen möchte?
  • wenn ich den Auftrag für die Suche nach einer Immobilie zu kaufen / zu mieten erteilen möchte?

Welcher Ablauf besteht und mit welchen Nebenkosten muss ich rechnen,

  • wenn ich eine vom Immobilienmakler angebotene / vermittelte Immobilie kaufen möchte?
  • wenn ich eine vom Immobilienmakler angebotene / vermittelte Immobilie mieten möchte?

Als Konsument beachten Sie bitte:

Mit 13. Juni 2014 ist in Österreich das "Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" (VRUG) in Kraft getreten. Mit davon umfasst ist das "Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz" (FAGG).

Seit diesem Zeitpunkt sind für Geschäfte mit Verbrauchern außerhalb der Geschäftsräume entsprechende Maßnahmen und Abläufe vorgegeben, die auch unser Büro entsprechend erfüllt.

Als Wohnungssuchender beachten Sie bitte:

Am 1. Juli 2023 wurde das Erstauftraggeberprinzip für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen eingeführt. Davon ausgenommen sind von Dienstgebern als Mieter geschlossene Wohnungsmietverträge. D.h. für die Vermittlung der von Dienstgebern als Mieter geschlossene Wohnungsmietverträge - um Dienstnehmern eine Dienst-, Natural- oder Werkswohnung zu Verfügung zu stellen - gilt das Erstauftraggeberprinzip nicht (siehe § 17a MaklerG).

Das Erstauftraggeberprinzip ist auf Wohnungsmietverträge (in Ein- und Mehrfamilienhäusern) beschränkt.

Wenn die Vermieterseite als Erster (erster Auftraggeber) den Makler beauftragt, dann vertreten Makler ausschließlich (einseitig) die Vermieterseite und sind - entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch - nicht als Doppelmakler tätig (Näheres siehe auch Formular ÖVI Form 14M).

Ist der Wohnungssuchende der erste Auftraggeber des Maklers und erteilt diesem den Suchauftrag für eine entsprechende Immobilie (für die der Makler vor Abschluss des Suchauftrages noch nicht mit der Vermittlung beauftragt war, inseriert oder beworben hat) ist vom Wohnungssuchenden als Erstauftraggeber eine abhängig von der Mietvertragsdauer entsprechende Provision zu bezahlen

Nachfolgend ersehen Sie diverse aktuelle Formulare zum möglichen Download.
Kontaktieren Sie uns
gerne zur weiteren Erläuterung und für die Beantwortung Ihrer Fragen.

KAUF - VERKAUF

MIETE - VERMIETUNG / PACHT

WAS EIN MAKLER LEISTET

Beratung, Betreuung, Sicherheit!

  • Wir erheben den aktuellen Grundbuchstand und die entsprechenden Objektunterlagen.
  • Wir erarbeiten ein anschauliches und ansprechendes Expose und inserieren Ihre Immobilie.
  • Wir erheben Wünsche und Vorstellungen und organisieren die Besichtigungstermine.
  • Wir beraten und bringen oft auch divergierende Interessen zum Ausgleich.
  • Wir suchen nach Wunschimmobilien.

Lassen Sie sich von unseren Leistungen und unserem Service überraschen. Sie werden bald bemerken, dass sie unverzichtbar für eine professionelle und optimale Abwicklung sind.

Wir freuen uns Ihnen mit unserer Fachkenntnis und unserem Service zu Verfügung stehen zu können. Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne, wir beraten umfassend!

WAS EIN MAKLER LEISTET

Beratung, Betreuung, Sicherheit!

  • Wir erheben den aktuellen Grundbuchstand und die entsprechenden Objektunterlagen.
  • Wir erarbeiten ein anschauliches und ansprechendes Expose und inserieren Ihre Immobilie.
  • Wir erheben Wünsche und Vorstellungen und organisieren die Besichtigungstermine.
  • Wir beraten und bringen oft auch divergierende Interessen zum Ausgleich.
  • Wir suchen nach Wunschimmobilien.

Lassen Sie sich von unseren Leistungen und unserem Service überraschen. Sie werden bald bemerken, dass sie unverzichtbar für eine professionelle und optimale Abwicklung sind.

Wir freuen uns Ihnen mit unserer Fachkenntnis und unserem Service zu Verfügung stehen zu können. Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne, wir beraten umfassend.

Kontaktieren!

IMMOBILIENCARD – BERUFSAUSWEIS

Die Immobiliencard ist eine scheckkartengroße Karte und ein Berufsausweis für eine Person, die rechtmäßig für das befugte Unternehmen (Immobilientreuhänder) tätig ist. Das Aussehen der Karte ist österreichweit einheitlich. Die Immobiliencard belegt die gewerberechtliche Berechtigung und fachliche Kompetenz. Auf einen Blick sehen Sie als Kunde, dass die Person, die Ihnen gegenübersteht ein Immobilienspezialist ist! Damit wissen Sie, dass Sie in guten Händen und gut aufgehoben sind. Sie können darauf vertrauen, dass der Immobilientreuhänder Sie nach bestem Wissen und Gewissen berät und unterstützt.

Ziel der Interessensvertretung der Immobilientreuhänder ist es, alle Konsumenten zu sensibilisieren und zu lernen auch darauf zu achten, wem am Immobilienmarkt Vertrauen geschenkt werden kann. Diese Initiative wird auch von Konsumentenvertretern unterstützt und soll dazu führen, dass unbefugte Gewerbeausübung keine Chance mehr hat.

RATGEBER VERKAUF

Worauf es ankommt.

Im nachfolgenden Download des WKO-Folders finden Sie einige Tipps damit der Verkauf reibungslos abläuft.

Was Sie beim Verkauf beachten sollten!

RATGEBER KAUF

Vom Traum zur Wirklichkeit.

Im nachfolgenden Download des WKO-Folders finden Sie einige nützliche Tipps worauf Sie beim Kauf achten sollten.

Was Sie beim Kauf beachten sollten!

MELDEPFLICHT / MELDEZETTEL

Wer in einer Wohnung / einem Haus in Österreich Unterkunft nimmt ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

  • Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs (neuen Hauptwohnsitz begründen)
  • Begründung weiterer Wohnsitz (Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Frist und zuständige Stelle

Frist: Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft

Zuständige Stelle: die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist

  • Das Gemeindeamt
  • In Statutarstädten: der Magistrat
  • In Wien: das Magistratische Bezirksamt

Details und Formulare

Weitere Details dazu entnehmen Sie unseren Links zum Thema Umzug
Das Formular "Meldezettel" können Sie hier als PDF herunterladen und selbst ausfüllen.

Kontaktdaten und Link zum Meldeamt Klagenfurt

Adresse: 
Kumpfgasse 20 - 9010 Klagenfurt am Wörthersee

Öffnungszeiten:
Mo - Do 8 - 12 Uhr (Nachmittag nach Vereinbarung)
Fr 8 - 12 Uhr

Kontakt:
+43 (0)463 - 537 4602 bis 4609
+43 (0)463 - 537 6290
meldeamt@klagenfurt.at

Link zum Meldeservice Klagenfurt

MELDEPFLICHT / MELDEZETTEL

Wer in einer Wohnung / einem Haus in Österreich Unterkunft nimmt ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

  • Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs (neuen Hauptwohnsitz begründen)
  • Begründung weiterer Wohnsitz (Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Frist und zuständige Stelle

Frist: Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft

Zuständige Stelle: die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist

  • Das Gemeindeamt
  • In Statutarstädten: der Magistrat
  • In Wien: das Magistratische Bezirksamt

Details und Formulare

Weitere Details dazu entnehmen Sie unseren Links zum Thema Umzug
Das Formular "Meldezettel" können Sie hier als PDF herunterladen und selbst ausfüllen.

Kontaktdaten und Link zum Meldeamt Klagenfurt

Adresse: 
Kumpfgasse 20 - 9010 Klagenfurt am Wörthersee

Öffnungszeiten:
Mo - Do 8 - 12 Uhr (Nachmittag nach Vereinbarung)
Fr 8 - 12 Uhr

Kontakt:
+43 (0)463 - 537 4602 bis 4609
+43 (0)463 - 537 6290
meldeamt@klagenfurt.at

Link zum Meldeservice Klagenfurt

ENERGIEAUSWEIS

Was ist ein Energieausweis?

Wer benötigt einen Energieausweis?

Wer erstellt einen Energieausweis und

welche Kosten entstehen für die Erstellung?

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?

Nützliche Informationen samt einer Erklärung der Begriffe im Energieausweis entnehmen Sie bitte dem Link der Energiebewusst Kärnten www.energiebewusst.at und dem Link zur Energieausweiserstellung in Österreich www.energieausweis.at.

Mit 1. Dezember 2012 ist das EAVG 2012 in Kraft getreten.

Der Folder der WKO zum Thema Energieausweis für Gebäude bietet einen Überblick mit Informationen und Neuerungen und steht zum Download bereit.

Und hier ein wichtiger Hinweis zu Inseraten:

In Immobilieninseraten (Druckwerken und elektronischen Medien) müssen die Energiekennzahlen - der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) - eines Gebäudes oder Nuztungsobjektes angegeben werden.
Von dieser Verpflichtung sind Vermieter/Verpächter, Verkäufer und Immobilienmakler betroffen!

ENERGIEAUSWEIS

Was ist ein Energieausweis?

Wer benötigt einen Energieausweis?

Wer erstellt einen Energieausweis und

welche Kosten entstehen für die Erstellung?

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?

Nützliche Informationen samt einer Erklärung der Begriffe im Energieausweis entnehmen Sie bitte dem Link der Energiebewusst Kärnten www.energiebewusst.at und dem Link zur Energieausweiserstellung in Österreich www.energieausweis.at.

Mit 1. Dezember 2012 ist das EAVG 2012 in Kraft getreten.

Der Folder der WKO zum Thema Energieausweis für Gebäude bietet einen Überblick mit Informationen und Neuerungen und steht zum Download bereit.

Und hier ein wichtiger Hinweis zu Inseraten:

In Immobilieninseraten (Druckwerken und elektronischen Medien) müssen die Energiekennzahlen - der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) - eines Gebäudes oder Nuztungsobjektes angegeben werden.
Von dieser Verpflichtung sind Vermieter/Verpächter, Verkäufer und Immobilienmakler betroffen!

RAUCHWARNMELDER

Gemäß den Bestimmungen der Kärntner Bauvorschriften müssen  in Wohnungen - unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Errichtung Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird (§14 Abs. 9 K-BV). Diese Vorschrift bezieht sich auf Aufenthaltsräume (ausgenommen Küchen) sowie Gänge, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräume führen.

Rauchwarnmelder Zertifizierung nach DIN 14676 & DIN 14604

Link zu den Kärntner Bauvorschriften

Link zur Kärntner Bauordnung