Mag. Iris Germ, CIS ImmoZert ist zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung ImmoZert.
Die Zertifizierungsstelle (Akkreditiert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit Verordnung BGBl.II Nr.422/2005) stellt mit ihren Regeln und Verfahren sicher, dass die zertifizierten Sachverständigen folgende Qualitätskriterien erfüllen:
- hohes Ausbildungsniveau und hoher Wissensstand
- permanente Weiterbildung
- konsequente Anwendung der Methoden zur Immobilienbewertung
- professionelle Arbeit
- Einhaltung der Berufsgrundsätze
STELLUNGNAHME ZUM VORAUSSICHTLICHEN MARKTWERT
Sie möchten den Wert einer oder Ihrer Immobilie für diverse interne Zwecke oder eine bevorstehende Entscheidungsfindung feststellen lassen, Sie benötigen allerdings kein umfangreiches Gutachten? Für diesen Fall könnte durchaus auch eine Stellungnahme zum voraussichtlichen Marktwert ausreichend sein. Mit dieser Stellungnahme erhalten Sie einen optimalen Überblick über die Immobilie, egal ob für den internen Gebrauch, als Basis für die Festlegung einer weiteren Vorgehensweise oder als Entscheidungsgrundlage für einen beabsichtigten Kauf.
Abgestimmt darauf, ob Ihnen die erforderlichen Unterlagen selbst vorliegen oder eine Erhebung der Informationen bei den entsprechenden Stellen erfolgen soll, erfolgt eine begründete Wertberechnung für Ihren internen Gebrauch. Gegenüber einem Verkehrswertgutachten sind die Kosten überdies um einiges geringer.
Mag. Iris Germ berät Sie über diese Möglichkeit und den Umfang einer Stellungnahme und steht Ihnen für ein Beratungsgespräch zu Verfügung.
GUTACHTEN ZUR VERKEHRSWERTERMITTLUNG
Auftraggeber von Privatgutachten
Auftraggeber von Privatgutachten sind nicht Gerichte oder Verwaltungsbehörden, sondern natürliche oder juristische Personen.
Inhaltlich unterscheidet sich das Privatgutachten jedoch nicht von einem Gutachten, das von einer Behörde (Gericht oder Verwaltungsbehörde) in Auftrag gegeben wird.
Zweck von Privatgutachten
Die Auftragserteilung zur Erstellung eines Privatgutachtens erfolgt häufig zum Zweck der Bewertung eigener Immobilien, als Vorbereitung einer beabsichtigten Investitionsentscheidung oder zur Prozessvorbereitung bzw. -vermeidung.
Im Zusammenhang mit einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung liegt das Interesse an der Erstellung eines Privatgutachtens in der Absicht, durch die Einholung einer Sachverständigenmeinung einen Prozess vorzubereiten (häufig zur Senkung des Kostenrisikos) oder um diesen gegebenenfalls sogar zu vermeiden.
Auch in bereits laufenden Zivilrechtsstreiten werden Privatgutachten z.B. als „qualifiziertes Parteienvorbringen zur Untermauerung des eigenen Standpunktes" und als „wesentliches Verteidigungsmittel gegen die Ergebnisse des Gutachtes eines vom Gericht bestellten Sachverständigen" eingesetzt.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen persönlich zu Verfügung.
EINFACHE MARKTWERTBEURTEILUNG
Für den Fall, dass Sie abklären möchten, in welchem Preisrahmen Ihre Immobilie verkäuflich wäre, wie die allgemeinen Vermarktungsaussichten für Ihre Immobilie sind und wie vergleichsweise andere Immobilien dieser Art angeboten werden bzw. verkauft wurden, wird Ihnen eine einfache Marktwertbeurteilung für Ihre Immobilie einen guten Überblick verschaffen.
Abgestimmt darauf, ob und welche Unterlagen Ihnen selbst vorliegen oder gegebenenfalls eine teilweise Erhebung bei diversen Stellen erfolgen soll, erhalten Sie eine Übersicht und Kurzberechnung zur Immobilie. Die Kosten sind abhängig von der Immobilienart und mit der Immobilie eventuell verbundenen Rechten oder Lasten und erfolgt die Marktwertbeurteilung zu intern berechneten Pauschalen zuzüglich Barauslagen.
Sie fühlen sich durch Mag. Iris Germ vertrauensvoll und gut beraten? Für den Fall, dass Sie die Firma Immo Germ nachfolgend auch mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen möchten, wird bei Auftragserteilung vereinbart, dass der bezahlte Betrag im Erfolgsfall bei der Vermittlungsprovision wieder abgezogen wird.
Mag. Iris Germ berät Sie über diese Möglichkeit und den Umfang einer Marktwertbeurteilung und steht Ihnen für ein Beratungsgespräch zu Verfügung.
Anschrift
- Tarviser Straße 136
- A-9020 Klagenfurt